Der Untersuchungsrichter ist ein Richter des Gerichts Erster Instanz, der bezeichnet wird, eine strafrechtliche Untersuchung durchzuführen.

Wenn es Hinweise auf eine Straftat gibt, kann der Untersuchungsrichter auf Antrag des Prokurators des Königs oder des Opfers, welches als Zivilpartei auftritt, eine Untersuchung einleiten. Eine gerichtliche Untersuchung ist die Gesamtheit der durchgeführten Ermittlungsaufgaben, die als Ziel haben, den oder die Täter der Straftat zu ermitteln, Beweise zu sammeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Sache eventuell vor Gericht zu bringen.

Der Untersuchungsrichter sucht nach der Wahrheit, wobei er sowohl die Elemente zum Vorteil als auch zum Nachteil des Verdächtigen prüfen muss. Hierbei spricht man von einer Untersuchung „zu Lasten“ und „zur Entlastung“. Der Richter zieht hierfür die Polizei hinzu.

Der Untersuchungsrichter kann beispielsweise Zeugen und Verdächtige vernehmen oder einen Sachverständigen bezeichnen. Wenn es nötig ist, kann er auch Zwangsmaßnahmen anordnen, wie:

  • eine Hausdurchsuchung oder Pfändung
  • eine Festnahme oder Beschuldigung eines Verdächtigen
  • eine Vernehmung des Verdächtigen
  • eine Körperdurchsuchung
  • eine Abhörung der Telekommunikation (Abhören von Telefongesprächen)
  • eine DNA-Analyse.

Wenn der Untersuchungsrichter seine Untersuchung abgeschlossen hat, übermittelt er die Akte an den Prokurator des Königs. Falls es genügend Schuldindizien gibt, beantragt dieser bei der Ratskammer, die Verweisung des Verdächtigen an das Korrektionalgericht, oder alsdann die Einstellung des Verfahrens.

Categorie
Richterschaft