Sitz der Appellationshöfe
Belgien ist eingeteilt in fünf Gerichtshofbereiche, wovon jeder über einen Appellationshof verfügt: Antwerpen, Gent, Brüssel, Lüttich und Mons.
Auf der Karte finden Sie die fünf Gerichtshofbereiche der Appellationshöfe in Belgien:
Kammern und Zusammensetzung
Es gibt am Appellationshof Zivilkammern, Korrektionalkammern, Jugendkammern und Familienkammern und, unter letzteren, Kammern für gütliche Regelung.
Mehr Informationen über die Zusammensetzung dieser Gerichtsbarkeit finden Sie unter „Richterschaft“.
Staatsanwaltschaft
Das Amt der Staatsanwaltschaft wird beim Appellationshof durch den Generalprokurator, Ersten Generalanwalt, einen oder mehrere Generalanwälte oder einen oder mehrere Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft wahrgenommen.
Mehr Informationen über dieses Thema finden Sie unter „Staatsanwaltschaft“.
Kanzlei
Mehr Informationen über den Greffier und die Kanzlei finden Sie unter „Greffier“ und „Kanzlei“.
Zuständigkeiten
Der Appellationshof ist die Gerichtsbarkeit, die zuständig ist für Berufungen gegen Urteile des Gerichts Erster Instanz und des Unternehmensgerichts. Es werden keine Angelegenheiten direkt vor den Appellationshof gebracht (abgesehen von gewissen Ausnahmen).
Eine Berufung kann sich auf eine Straf-, Zivil-, Handels- oder Steuersache beziehen.
Wenn eine der Parteien mit einer Entscheidung des Gerichts Erster Instanz, oder des Unternehmensgerichts nicht einverstanden ist, kann diese Partei beim Appellationshof Berufung einlegen. Der Appellationshof behandelt die Sache dann ein zweites Mal. Jede Partei – der Verurteilte, die Zivilpartei, die klagende Partei, die beklagte Partei oder die Staatsanwaltschaft – darf Berufung einlegen, außer in den Fällen, in denen keine Berufung möglich ist.
Allgemeine Zuständigkeiten
Der Appellationshof ist zuständig für Berufungen gegen Urteile des Gerichts Erster Instanz, des Unternehmensgerichts und der Präsidenten dieser Gerichte.
Der Appellationshof behandelt im Berufungsverfahren die Urteile des Gerichts Erster Instanz und des Unternehmensgerichts sowie die Entscheidungen der Präsidenten dieser Gerichte, die in erster Instanz getroffen worden sind.
Der Appellationshof erkennt ebenfalls über Berufungen gegen:
- Entscheidungen des Prisengerichts (ausschließlich der Appellationshof in Brüssel)
- Entscheidungen der belgischen Konsuln im Ausland (ausschließlich der Appellationshof in Brüssel)
- Entscheidungen des Gemeindekollegiums und des Hauptwahlvorstands mit Bezug auf Wahlen.
Außerdem kann man bei der Anklagekammer Berufung einlegen gegen Beschlüsse der Ratskammer. Wenn ein Untersuchungshäftling beispielsweise nicht einverstanden ist mit einer Entscheidung bezüglich seiner Verhaftung, kann er jederzeit bei der Anklagekammer Berufung einlegen. Die Anklagekammer entscheidet ebenfalls, ob ein Verdächtiger an den Assisenhof verwiesen wird.
Administrative Zuständigkeit
Der Appellationshof hat auch eine Reihe von administrativen Zuständigkeiten.
So ist er zuständig für:
- Anträge auf Rehabilitierung in Konkursangelegenheiten
- Klagen auf Entziehung der Staatsangehörigkeit.
Besondere Zuständigkeit
Der Appellationshof hat eine Reihe von besonderen Zuständigkeiten.
Er ist zuständig für in verschiedenen Sondergesetzen vorgesehene Berufungen, wie beispielsweise:
- das Gesetz zur Überwachung des Finanzsektors und der Finanzdienste
- das Gesetz zur Regelung eines Berufungsverfahrens mit Bezug auf den Schutz gegen Geldfälschung
- das Gesetz zur Organisation des Elektrizitätsmarktes
- das Gesetz zum öffentlichen Übernahmeangebot.
Der Erste Präsident leitet den Kassations-, einen Appellations- oder einen Arbeitsgerichtshof.
Die Bezeichnung „Erster Präsident“ wird dem höchsten Magistraten der Richterschaft auf der Ebene des Kassations-, Apellations-, und Arbeitsgerichtshofes verliehen.
Er ist mit der Leitung und Organisation des Kassations-, Appellations- oder Arbeitsgerichtshofes beauftragt.
Er kann einen Präsidenten und einen oder mehrere Abteilungspräsidenten auf der Ebene des Kassationshofes und einen oder mehrere Kammerpräsidenten auf der Ebene des Appellations- oder Arbeitsgerichtshofes bestimmen, die ihm beistehen.
Der Kammerpräsident ist ein Berufsmagistrat beim Appellations- oder Arbeitsgerichtshof.
Der Kammerpräsident kann sowohl einer Kammer bestehend aus drei Magistraten als auch einer Kammer bestehend aus einem Magistraten vorsitzen.
Der Gerichtsrat ist ein Magistrat beim Kassations-, Appellations- oder Arbeitsgerichtshof.
Der Kassationshof setzt sich aus einem Ersten Präsidenten, einem Präsidenten und Gerichtsräten zusammen. Beim Kassationshof tagen die Gerichtsräte nicht alleine, sondern gehören einer Kammer an.
Der Appellationshof setzt sich aus einem Ersten Präsidenten, Kammerpräsidenten und Gerichtsräten zusammen. Beim Appellationshof können die Gerichtsräte sowohl alleine als auch in einer Kammer, bestehend aus drei Magistraten, tagen.
Der Arbeitsgerichtshof setzt sich aus einem Ersten Präsidenten, Kammerpräsidenten, Gerichtsräten und Sozialgerichtsräten zusammen. Beim Arbeitsgerichtshof tagen die Gerichtsräte alleine, meistens beigestanden durch Sozialgerichtsräte. Letztere sind keine Berufsmagistraten. In Sachen kollektive Schuldenregelung tagen die Gerichtsräte alleine, also ohne Sozialgerichtsräte.
Der Richter beim Familien- und Jugendgericht ist ein Richter, der spezialisiert ist in Familien- und Jugendrecht.
Es gibt ebenfalls einen Berufungsrichter in Familien- und Jugendsachen.
Das Familien- und Jugendgericht in erster Instanz und das Berufungsgericht in Familien- und Jugendsachen erkennt, bis auf ein paar Ausnahmen, über Streitfälle in Familiensachen.
Es handelt sich dabei in den meisten Fällen um Rechtsanwälte, Notare oder Universitätsprofessoren.
Der Generalprokurator leitet die Staatsanwaltschaft beim Kassations-, Appellations- und Arbeitsgerichtshof.
Es gibt einen Generalprokurator beim Kassations-, beim Appellations- und beim Arbeitsgerichtshof.
Der Generalprokurator ist der höchste Magistrat bei der Staatsanwaltschaft (der Dienst wird Generalstaatsanwaltschaft genannt).
Bei der Generalstaatsanwaltschaft am Kassationshof wird er beigestanden durch Generalanwälte, bei der Generalstaatsanwaltschaft am Appellationshof durch Generalanwälte und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft und beim Generalauditorat am Arbeitsgerichtshof durch Generalanwälte und Staatsanwälte beim Generalauditorat.
Die Bezeichnung „Generalprokurator“ wird also für verschiedene Funktionen verwendet:
- Leiter der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof
- Leiter der Generalstaatsanwaltschaft beim Appellations- und Arbeitsgerichtshof. Der Generalprokurator ist dieselbe Person beim Appellations- und beim Arbeitsgerichtshof.
Beim Assisenhof wird das Amt der Staatsanwaltschaft durch den Generalprokurator des Appellationshofes oder durch den Ersten Generalanwalt, einen Generalanwalt oder einen Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft am Appellationshof ausgeübt.
Der Erste Generalanwalt ist der Magistrat, der in der Hierarchie direkt unter dem Generalprokurator steht.
Der Generalprokurator leitet die Generalstaatsanwaltschaft und das Generalauditorat.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft wird der Generalprokurator beigestanden durch einen Ersten Generalanwalt, Generalanwälte und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Beim Generalauditorat wird der Generalprokurator beigestanden durch einen Ersten Generalanwalt, Generalanwälte und Staatsanwälte beim Generalauditorat.
Der Generalanwalt ist ein Mitglied der Staatsanwaltschaft beim Kassations-, Appellations- oder Arbeitsgerichtshof.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft wird der Generalprokurator beigestanden durch einen Ersten Generalanwalt, Generalanwälte und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Beim Generalauditorat wird der Generalprokurator beigestanden durch einen Ersten Generalanwalt, Generalanwälte und Staatsanwälte beim Generalauditorat.
Der Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft ist ein Magistrat der Staatsanwaltschaft beim Appellationshof.
Algemeen
De griffie bestaat meestal uit een hoofdgriffier, één of meer griffiers-hoofden van dienst, één of meer griffiers en griffiepersoneel.
De griffier heeft niet alleen administratieve taken zoals het verloop van de zitting opvolgen, documenten opstellen of afschriften geven. Daarnaast is hij ook een volwaardige medewerker van de rechter en officieel bewaarder van veel documenten. In die zin werkt hij mee aan het vlotte verloop van alle activiteiten op het rechtscollege.
Het takenpakket van de griffier kan verschillen naargelang het soort rechtbank (vredegerecht, rechtbank eerste aanleg, arbeidsrechtbank, enz.).
In de griffie wordt er vaak nog ander personeel tewerkgesteld, zoals assistenten en medewerkers.
Vredegerecht.
Elk vredegerecht heeft een eigen griffie, samengesteld uit één of meer griffiers en griffiepersoneel, die onder de leiding staan van de arrondissementele hoofdgriffier van de vredegerechten en de politierechtbank. De hoofdgriffier wordt bijgestaan door één of meerdere griffiers-hoofden van dienst bij de vredegerechten. In elk plaatselijk vredegerecht zal de hoofdgriffier bovendien een plaatselijk leidinggevende griffier aanwijzen om hem bij te staan in de dagelijkse leiding van die griffie. In elke griffie worden de griffiers bijgestaan door administratief personeel (assistenten en medewerkers).
Politierechtbank.
Elke politierechtbank heeft een eigen griffie, samengesteld uit één of meer griffiers en griffiepersoneel, die onder de leiding staan van de arrondissementele hoofdgriffier van de vredegerechten en de politierechtbank. De hoofdgriffier wordt in de meeste arrondissementen bijgestaan door één of meerdere griffiers-hoofden van dienst bij de politierechtbank, die hij kan aanwijzen tot leidinggevende van een afdeling van de politierechtbank. In elke griffie worden de griffiers bijgestaan door administratief personeel (assistenten en medewerkers).
Der Chefgreffier leitet die Kanzlei und achtet darauf, dass dort alles ordnungsgemäß funktioniert.
Allgemein
Es gibt einen Chefgreffier pro Kanzlei und eine Kanzlei in jeder Gerichtsbarkeit.
Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird er von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.
Friedensgericht und Polizeigericht
In jedem Gerichtsbezirk gibt es beim Friedensgericht und Polizeigericht jeweils einen Chefgreffier. Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird dieser sowohl beim Friedensgericht als auch beim Polizeigericht von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.
Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gilt dies nicht, da es für den ganzen Gerichtsbezirk nur einen Chefgreffier beim Gericht Erster Instanz gibt, der gleichzeitig auch die Befugnisse des Chefgreffiers des Arbeitsgerichts, des Unternehmensgerichts, des Polizeigerichts und der Friedensgerichte ausübt.
Der Chefgreffier wird von Dienstleitenden Greffiers und Greffiers unterstützt.
Unbeschadet der Aufgaben und der Unterstützung, welche die Greffiers ausüben, beteiligt sich der Dienstleitende Greffier, unter Aufsicht des Chefgreffiers, an der Leitung der Kanzlei.
Der Chefgreffier kann einen oder mehrere Dienstleitende(n) Greffier(s) bestimmen, die ihm bei der Leitung einer Abteilung beistehen.
Der Greffier steht dem Richter bei der Ausübung seiner gerichtlichen Funktion bei.
Der Greffier verrichtet die Aufgaben der Kanzlei und steht dem Richter bei all seinen Amtshandlungen bei.
Die Anwesenheitsregel erfährt nur eine Ausnahme, wenn der Greffier aufgrund der Dringlichkeit nicht anwesend sein kann.
Der Greffier hat folgende Aufgaben:
- er gewährt die Zugänglichkeit der Kanzlei für die Öffentlichkeit
- er führt die Buchhaltung der Kanzlei
- er erstellt die Urkunden, mit denen er beauftragt ist, bewahrt die Urschriften, die Register und alle Urkunden des Gerichts, bei dem er angestellt ist, auf und stellt von diesen Schriftstücken Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften aus
- er bewahrt die Dokumentation über Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Rechtslehre für die Richter auf
- er erstellt Tabellen, Statistiken und andere Unterlagen, mit denen er in Anwendung des Gesetzes oder der Erlasse beauftragt ist; er führt die Register und Verzeichnisse
- er bewahrt die Wertpapiere, Unterlagen und Gegenstände auf, die aufgrund des Gesetzes bei der Kanzlei hinterlegt werden
- er ergreift die geeigneten Maßnahmen, um alle Archive, deren Verwaltung ihm obliegt, ordnungsgemäß aufzubewahren, um sie zu ordnen und zu inventarisieren, ungeachtet ihrer Form, ihrer Struktur und ihres Inhalts.
Der Greffier steht ebenfalls dem Richter bei:
- er bereitet die Aufgaben des Richters vor
- er ist anwesend bei den Sitzungen
- er führt Protokoll über den Verlauf der Gerichtsverfahren und die Entscheidungen
- er beurkundet die verschiedenen Formalitäten, deren Ausführung festgestellt werden muss, und verleiht ihnen Echtheit
- er arbeitet die Verfahrensakten aus und achtet, im Rahmen seiner Befugnisse, auf die Einhaltung der geltenden Regeln.
In jedem Gericht gibt es einen oder mehrere Greffier(s) (Friedensgericht, Polizeigericht, Gericht Erster Instanz, Unternehmensgericht, Arbeitsgericht, usw.).
Ein Rechtsanwalt leistet Beistand und tritt in juristischen Angelegenheiten meistens als Vertreter einer Partei auf.
Mehr Informationen über die Rolle des Rechtsanwalts finden Sie auf der Internetseite der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften: (AVOCATS.BE).
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Aufgaben eines Rechtsanwaltes und dessen Honorare sowie über die Art und Weise auf welche Sie einen Anwalt auswählen können.
In Belgien gibt es verschiedene Rechtsanwaltskammern:
- die Rechtsanwaltskammer in jedem Gerichtsbezirk, außer in Brüssel, wo es eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Rechtsanwaltskammer gibt
- die Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof
- die Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften und die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften.
Schließlich gibt es noch einen Föderalen Rat der Rechtsanwaltschaften.
Der Föderale Rat der Rechtsanwaltschaften setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, von denen fünf von der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften und fünf von der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften für einen einmal erneuerbaren Zeitraum von zwei Jahren beauftragt werden. Den Vorsitz des Rats führt der Präsident der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof.
Ein Rechtsanwalt muss mindestens zehn Jahre bei der Rechtsanwaltskammer eingetragen sein und die von der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof organisierte Prüfung bestanden haben, um vom König als Rechtsanwalt beim Kassationshof ernannt werden zu können. Es gibt nur eine geringe Anzahl Rechtsanwälte beim Kassationshof.
Ein Referent ist ein Doktor, Lizentiat oder Master der Rechte, der dem Richter beisteht.
Referenten können beim Appellationshof, Arbeitsgerichtshof und bei den verschiedenen Gerichten bezeichnet werden. Sie helfen den Magistraten der Gerichte und Gerichtshöfe, sind jedoch selbst keine Magistraten.
Es gibt auch Referenten beim Kassationshof. Sie stehen sowohl den Gerichtsräten als auch den Mitgliedern der Generalstaatsanwaltschaft bei.
Sie bereiten die gerichtliche Arbeit der Magistraten vor und halten sich dabei an die ihnen gegebenen Anweisungen. Sie dürfen jedoch keine Kanzleiarbeit verrichten.
Sie stehen unter der Aufsicht und Verantwortung des Korpschefs der Gerichtsbarkeit, bei der sie bezeichnet werden.