Willkommen !
Diese Internetseite hat zum Ziel, Sie im Rahmen eines guten Empfangs und der Zugänglichkeit der Justiz bestmöglich und konkret über den Arbeitsgerichtshofes Lüttich zu informieren
Wir sind ein zahlenmäßig relativ kleines Team von motivierten Magistraten, Greffiers und Mitarbeitern, die bestrebt sind, den öffentlichen Dienst der Justiz so menschlich, qualitativ hochwertig, nützlich und reaktionsfähig wie möglich zu gestalten.
Wir fällen unsere Urteile in vollkommener Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität, in Einklang mit der sozialen Realität und mit dem Anspruch einer vollständigen, klaren und verständlichen Begründung.
Der Arbeitsgerichtshof Lüttich behandelt auf Berufungsebene Streitsachen des Sozialrechts, die in erster Instanz von den Arbeitsgerichten geurteilt wurden. Die Gerichtsverfahren werden also zuerst beim Arbeitsgericht eingeleitet mit der Möglichkeit dessen Entscheidungen dann vor dem Arbeitsgerichtshof anzufechten.
Es handelt sich vornehmlich um Streitsachen in Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit (der Arbeitnehmer, Auszubildenden, Selbständigen und Personen mit einer Einschränkung), der Sozialhilfe und der Überschuldung.
Der Arbeitsgerichtshof Lüttich hat Zweigstellen (Divisionen) in Lüttich, Namür und Neufchâteau, die jeweils die Provinzen Lüttich, Namür und Luxemburg abdecken. Er behandelt ebenfalls Streitfälle in deutscher Sprache, wenn diese in erster Instanz vom Arbeitsgericht Eupen in Deutsch geurteilt wurden.
Wie auch bereits vorher die Urteile des Arbeitsgerichts, werden die Entscheide des Arbeitsgerichtshofes von Dreirichterkollegien, bestehend aus einem Berufsmagistraten und zwei Laienrichtern, den „Sozialgerichtsräten“, die über praxisnahe Erfahrung verfügen, getroffen.
Unsere Seite möchte sich benutzerfreundlich und praktisch präsentieren: sie hat als Ziel die wesentlichen Informationen zu bieten.
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