Ein Sozialgerichtsrat tagt ausschließlich am Arbeitsgerichtshof.
Ein Richter beim Arbeitsgerichtshof wird offiziell „Gerichtsrat“ genannt. Genau wie beim Arbeitsgericht tagen am Arbeitsgerichtshof zusätzlich zum Ersten Präsidenten und den Gerichtsräten, die Berufsmagistraten sind, ebenfalls Nicht-Berufsmagistraten. Diese Nicht-Berufsmagistraten werden „Sozialgerichtsräte“ genannt. Es sind Arbeiter, Angestellte, Arbeitgeber oder Selbstständige.
Sie werden auf Vorschlag von Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Selbstständigenvereinigungen ernannt, um dem Berufsrichter bei der Behandlung einer Angelegenheit beizustehen.