Der Assisenhof wird von einem Magistraten des Appellationshofes geleitet, der beigestanden wird von zwei Richtern des Gerichts Erster Instanz des Gerichtshofbereichs, in dem der Assisenhof tagt.
Der Assisenhof setzt sich aus drei Berufsmagistraten zusammen: ein Präsident (Mitglied des Appellationshofs) und zwei Beisitzer (Mitglieder des Gerichts Erster Instanz).