Im Polizeigericht tagt der Richter allein. Er wird während der Sitzung vom Greffier unterstützt.
In Strafsachen ist die Staatsanwaltschaft in der Sitzung anwesend. Sie wird vom Prokurator des Königs, vom Abteilungsprokurator, vom ersten Staatsanwalt oder von einem der Staatsanwälte des Prokurators des Königs vertreten.