Der Richter beim Familien- und Jugendgericht ist ein Richter, der spezialisiert ist in Familien- und Jugendrecht.
Es gibt ebenfalls einen Berufungsrichter in Familien- und Jugendsachen.
Das Familien- und Jugendgericht in erster Instanz und das Berufungsgericht in Familien- und Jugendsachen erkennt, bis auf ein paar Ausnahmen, über Streitfälle in Familiensachen.