Der Kassationshof hat eine eigene Website. Alle Informationen zu diesem Gerichtshöfe finden Sie hier.
In einer sehr begrenzten Anzahl an Fällen befindet der Kassationshof über Taten und Recht.
Konkret handelt es sich um folgende Fälle:
- Ablehnung von Gerichtsräten beim Appellationshof, Arbeitsgerichtshof und Kassationshof:
- Die Ablehnung ist ein Verfahren beim Hof, um die Objektivität eines Richters zu beurteilen.
- Jeglicher Partei in einer Rechtssache muss garantiert werden, dass der mit der Sache bezeichnete Richter unparteiisch ist. Ein Richter muss eine Sache objektiv beurteilen. Wenn es Gründe zur Annehmung gibt, dass der Richter parteiisch ist, kann die Partei, die darin einen Nachteil sieht, diesen Richter ablehnen. In diesem Fall wird der Magistrat durch einen anderen ersetzt.
- Berufung gegen disziplinarische Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof
- Amtsenthebung oder Absetzung von Mitgliedern des Staatsrates.