Der Beisitzer in Strafvollstreckungssachen gehört dem Strafvollstreckungsgericht an.

Ein Strafvollstreckungsgericht gibt es nur bei dem Gericht Erster Instanz, das sich am Sitz des Appellationshof befindet. 

Das Strafvollstreckungsgericht setzt sich aus einem Richter und zwei Beisitzern zusammen.

Einer der Beisitzer muss in Sachen Gefängniswesen und der andere in Sachen soziale Wiedereingliederung spezialisiert sein.

Categorie
Richterschaft