Broschüren
Im Untenstehenden finden Sie eine Reihe von Broschüren des FÖD Justiz und der Abgeordnetenkammer.
Um die vollständige Liste der Veröffentlichungen des FÖD Justiz aufzurufen, klicken Sie hier.
Um die vollständige Liste der Veröffentlichungen der Abgeordnetenkammer aufzurufen, klicken Sie hier.
Auf den Seiten der Vereinigungen der Notare, der Rechtsanwälte sowie der Gerichtsvollzieher stehen Ihnen ebenfalls Broschüren zur Verfügung.
Aufgrund der stetigen Entwicklung der Gesetzgebung kann sich der Inhalt der Broschüren als überholt erweisen. Bitte berücksichtigen Sie dies und überprüfen Sie das Datum der Veröffentlichung der Broschüre.
FÖD Justiz
- Der Friedensrichter
- Das Güteverfahren – Die Broschüre wird momentan aktualisiert
- Die Vermittlung
- Die Vermittlung in Strafsachen
- Die Arbeitsstrafe
- Das Familiengericht
- Der Schutz der Person und ihres Vermögens
- Ein besserer Zugang zur Justiz (der erste juristische Beistand, der zweite juristische Beistand und die Gerichtskostenhilfe) – Momentan befindet sich eine neue Broschüre in der Erstellung
- Sie wurden vorgeladen
- Sie sind Zeuge
- Sie sind Opfer
- Erklärung der Rechte
Es gibt eine neue Version der Erklärung der Rechte, welche den vernommenen Verdächtigen durch die Polizeidienste und Gerichtsbehörden ausgehändigt wird.
Der Inhalt der Erklärung ist auf Grundlage der Verfassung angepasst, welche die Frist der Festnahme von 24 Stunden auf 48 Stunden verlängert.
Die drei Modelle werden beibehalten:
- Wenn Sie nicht Ihrer Freiheit beraubt werden.
- Wenn Sie Ihrer Freiheit beraubt werden.
- Wenn Sie infolge eines Haftbefehls oder einer Fahndungsmeldung Ihrer Freiheit beraubt werden.
Genau wie die aktuelle Erklärung der Rechte wird auch die neue Version in mehr als 50 Sprachen zur Verfügung stehen.
Abgeordnetenkammer
- Die rechtsprechende Gewalt – Teilung des Rechts
- Die rechtsprechende Gewalt – Organisation
- Die rechtsprechende Gewalt – allgemeine Grundsätze
Tarife
Von Gerichtsvollziehern in Zivil- und Unternehmenssachen ausgeführte Handlungen:
- Königlicher Erlass vom 30. November 1976 zur Festsetzung des Tarifs für die von Gerichtsvollziehern in Zivil- und Unternehmenssachen ausgeführten Handlungen und des Tarifs für bestimmte Zulagen (M.B. 08/02/1977)
- Tarif 2016
- Tarif 2017
- Tarif 2018
Gerichtsgesetzbuch Artikel 1409 § 2
Kanzleigebühren
- Erklärung und Broschüre
- Das vorliegende Rundschreiben führt das Gesetz vom 28. April 2015, welches das Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuch abändert, auf.
- Rundschreiben 272
Verfahrensentschädigung
- Gerichtsgesetzbuch Artikel 1022
- Königlicher Erlass vom 26. Oktober 2007 zur Festlegung des Tarifs der in Artikel 1022 des Gerichtsgesetzbuches erwähnten Verfahrensentschädigung und zur Festlegung des Datums des Inkrafttretens der Artikel 1 bis 13 des Gesetzes vom 21. April 2007 über die Rückforderbarkeit der Rechtsanwaltshonorare und – kosten (MB 09/11.2007)
- Indexierung der Beträge
Die Gerichtskosten in Strafsachen
- Königlicher Erlass vom 28. Dezember 1950 zur allgemeinen Verordnung über die Gerichtskosten in Strafsachen (MB 30/12/1950)
- Indexierung der Beträge – für das Jahr 2014 (MB 10/02/2014), 2015 (MB 27/01/2015) und 2016 (MB 15/02/2016), es gelten die Tarife aus dem Jahr 2013
- Tarife 2018
- Tarife 2019
- Tarife 2020
Der erste juristische Beistand, der zweite juristische Beistand und die Gerichtskostenhilfe
- Für Informationen und Auskünfte, klicken Sie hier.
- Der erste juristische Beistand: Es handelt sich um einen gewährten juristischen Beistand in Form von praktischen Auskünften, juristischen Informationen, eines ersten juristischen Gutachtens oder einer Verweisung an eine andere Instanz oder an eine spezialisierte Organisation.
- Der zweite juristische Beistand: Es handelt sich um einen einer natürlichen Person gewährten juristischen Beistand in Form eines umfassenden juristischen Gutachtens oder eines rechtlichen Beistands während oder außerhalb eines Verfahrens oder eines Beistands während eines Prozesses, inklusive der Vertretung.
- Die Gerichtskostenhilfe befreit die Personen, die nicht über die nötigen Einkommen verfügen, um die Kosten eines (außergerichtlichen) Verfahrens zu tragen, teilweise oder ganz von der Zahlung der verschiedenen Gebühren, der Eintragungs-, Kanzlei- und Ausfertigungsgebühren sowie von den anderen durch das Verfahren verursachten Kosten. Sie garantiert den Betroffenen insbesondere die Unentgeltlichkeit der Ämter der öffentlichen und ministeriellen Amtsträger. Sie erlaubt den Betroffenen ebenfalls während gerichtlicher Expertisen in den Genuss der Unentgeltlichkeit des Beistands eines technischen Beraters zu kommen.
- Indexierung der Beträge
- aktuelle Beträge vom 1. September 2017
- aktuelle Beträge vom 1. September 2018
- aktuelle Beträge vom 1. September 2019